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Erbrecht

Ein enger Verwandter ist gestorben und hat Sie in seinem Testament als Erbe eingesetzt? Sie wollen sicherstellen, dass Ihr Partner auch nach Ihrem Ableben gut versorgt ist? Sie sind sich nicht darüber im Klaren, ob Sie die Erbschaft annehmen möchten, wer die Pflichtteilsberechtigten sind und was Ihnen zusteht? Oder beabsichtigen Sie selbst, ein Testament zu errichten und wissen nicht, wie Sie Ihre Gesellschaftsanteile an den Richtigen vermachen können?

Unsere Leistungen

Kein Rechtsgebiet, das im BGB geregelt wurde, ist so vielschichtig wie das Erbrecht. Oftmals wird der gut gemeinte letzte Wille zum Streitpunkt in der Familie. Die Kanzlei Weber & Sismani steht Ihnen als erfahrener und ausgewiesener Experte im Erbrecht zur Verfügung, Ihren letzten Willen so zu gestalten, dass die von Ihnen Bedachten im Streitfall auch genau das erhalten, was Sie beabsichtigen. Wir klären Sie über die steuerrechtlichen Konsequenzen Ihres Testamentes auf. Selbstverständlich vertreten wir auch Erben und Pflichtteilsberechtigte gerichtlich und außergerichtlich.