Hinweise zur Preisgestaltung. |
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Die Kanzlei Weber & Kollegen ist stets bemüht, den Mandanten Dienstleistungen zu einem vernünftigen Preis anzubieten. Die anfallenden Kosten haben wir im folgenden für Sie zusammengestellt. |
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Erstberatung und außergerichtliche Beratung
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Seit dem 01.07.2006 sind die früher im RVG geregelten Gebührentatbestände für die außergerichtliche Beratung ersatzlos entfallen. Rechtsanwälte sind nunmehr gehalten, für Ihre Beratungstätigkeiten eine Gebührenvereinbarung mit Ihren Auftraggebern zu treffen. |
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Weitere Gebühren
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In den übrigen Fällen rechnen wir nach den Gebührentatbeständen des RVG (Rechtsanwaltsvergütungsgesetz) ab. Die hierbei entstehenden Gebühren sind regelmäßig streitwertabhängig. |
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