Familien- und Scheidungsrecht |
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Eine "Online-Scheidung", wie so oft im Internet proklamiert, gibt es nicht. Letztendlich muss ein Richter die Ehe scheiden, und einer der Beteiligten muss durch einen Anwalt vertreten werden. Grundlage ist § 78 der Zivilprozessordnung, der Anwaltsprozess. Die Kanzlei Weber & Kollegen bietet Ihnen im Falle einer Scheidung dieselben Leistungen vor Ort, die jede sogenannte "Online-Scheidungsstelle" auch bietet. Und: Sie haben die Möglichkeit mit einem Anwalt Ihres Vertrauens persönlich Fragen und Probleme zu besprechen. |
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Unsere Leistungen
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Die Kanzlei Weber & Kollegen berät und vertritt Sie in allen Belangen des Familienrechts. So ist Ihre Scheidung einschließlich Zugewinnausgleich, Unterhalts- und Sorgerecht bei uns in besten Händen. Gerne helfen wir auch bei der Erstellung Ihres Ehevertrages. Sichern Sie Ihre Ansprüche, oder wehren Sie unbegründete Forderungen ab. |
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