Das Recht der Arbeit
Im Berufsleben gibt es häufig Streitpunkte zwischen Arbeitnehmern und Arbeitgebern, zwischen Betriebsrat und dem Arbeitgeber. Anders als in vielen anderen Rechtsgebieten ist "das Arbeitsrecht" nicht kodifiziert, d.h. nicht in einem einzigen Gesetz enthalten, sondern bildet sich aus vielen unterschiedlichen Gesetzen, die ineinandergreifen. Neben dem BGB sind hier das Bundesurlaubsgesetz, das Kündigungsschutzgesetz und das Betriebsverfassungsgesetz, um nur einige wenige zu nennen, zu berücksichtigen. Eine Besonderheit gilt im Öffentlichen Dienst. Hier ist eine andere Form der Mitbestimmung vorgesehen, so gibt es einen Personalrat statt des Betriebsrates, die Grundlage bilden die Landespersonalvertretungsgesetze.
Unsere Leistungen
Die Kanzlei Weber & Kollegen vertritt Sie in Kündigungsschutzprozessen und berät Sie bei der geplanten personellen Neustrukturierung Ihres Betriebs. Gerne überprüfen wir auch die von Ihnen verwendeten Arbeitsverträge bzw. erstellen diese bei Bedarf für Sie.